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Haus und Grund Report Unter folgendem Link können Sie den aktuellen Report von Haus und Grund Deutschland, den Newletter des Zentralverbandes abrufen. Aus dem Inhalt: - Holzweg Contracting - Strompreis - Renovieren mit ermaessigter Mehrwertsteuer - Klimaschutz - Grundsteuererlass Unter folgendem Link können Sie einen weiteren Report von Haus und Grund Deutschland, den Newletter des Zentralverbandes abrufen. Aus dem Inhalt: - Steuern und Abgaben: Deutschland auf dem Weg zur Weltspitze - Energieausweis quält sich durch das Bundeskabinett - Energiepreise steigen - Mieten kaum - Gleichbehandlungsgesetz: Mietverhältnisse mit Fragezeichen |
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| Novellierung der Energieeinsparverordnung Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich zum 01.07.2006 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften gehen zurück auf eine EU-Richtilinie, welche den Vermietern und Verkäufern zukünftig abverlagen wird, dass sie für ihre Immobilie einen Energieausweis erstellen lassen. Die unter dem folgenden Link abrufbare Präsentation informiert Sie über die Neuerungen, die zu beachten sein werden, Ihre Pflichten als Immoblieneigentümer und die verschiedenen Arten von Energieausweisen. Die EnEV, die bislang nur bei Renovierungen oder Neubauten relevant war, wird künftig auch für alle Vermieter und Verkäufer von Gebäuden oder Wohnungen von erheblicher Bedeutung sein. Zu diesem Thema empfehlen wir auch die Informationen auf den Seiten der ENEV-Online.de. Sollten Sie im Hinblick auf diese Neuerungen Sanierungsmaßnahmen durchführen wollen, steht Ihnen die KFW-Bank mit günstigen Finanzierungsangeboten zur Seite. Hinsichtlich der verschiedenen Förderprogrammen können Sie anhand der hier abrufbaren Präsentation von Frau Katrin Haubold von der KFW-Bank informieren. Die genannten Präsentationen können Sie unter den nachfolgenden Links ansehen. Um die Präsentationen ansehen zu können, benötigen Sie einen PowerPoint Viewer, den Sie mit diesem Link von der Seite von der Microsoft Deutschland GmbH kostenfrei herunterladen können. |
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| Mietkaution und Betriebskostennachzahlung Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2006 klargestellt, dass die Kaution auch noch nicht fällige Ansprüche, wie Nachforderungen auf vom Mieter zu tragende Betriebskosten sichert. Die Kaution oder ein angemessener Anteil hiervon kann daher bis zum Ablauf der dem Vermieter zustehenden Abrechnungfrist einbehalten werden. Das Urteil kann unter diesem Link auf der Homepage des Bundesgerichtshofes eingesehen werden. |
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| Umzug der Geschäftsstelle in die Marktstr. 18, 72202 Nagold Die Anwaltskanzlei Rau und Collegen und damit auch die Geschäftsstelle von Haus und Grund Nagold wird ab dem 15.12.2005 in das 3. OG, Marktstraße 18, 72202 Nagold (Sparkassengebäude) verlegt. Die letzte Haus- und Grund Beratung in der alten Geschäftstelle, Herrenberger Str. 1, 72202 Nagold, findet am 06.12.2005 statt. Am 20.12.2005 findet die Haus- und Grundberatung erstmals in der neuen Geschäftstelle, Markstr. 18, 72202 Nagold statt. |
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| Entwicklung eines Mietspiegels bzw. einer Datenbank für Vergleichsmieten für Nagold Nach wie vor besteht für die Stadt Nagold keinerlei Mietspiegel. Hierdurch fehlt es Vermietern an Orientierungshilfen für Vergleichsmieten. Schwerwiegender ist jedoch, dass hierdurch eine Mieterhöhung in einem laufenden Mietverhältnis erheblich erschwert ist. Haus und Grund Nagold e.V. möchte daher das zur Erstellung eines Mietspiegels bzw. einer Datenbank notwendige Datenmaterial sammeln. Wir möchten Sie als Vermieter darum bitten, dass Sie sich ein wenig Zeit nehmen, um den hierzu erforderlichen Fragebogen auszufüllen und in einer der Geschäftstellen abzugeben oder zu senden. Sofern bzw. solange es nicht zur Erstellung eines Mietspiegels kommt, sollen die Daten für eine vereinsinterne Vergleichsmieten-Sammlung verwendet werden. Selbstverständlich müssen hierfür die Daten in nicht anonymer Form erhoben und gespeichert aber auch weitergegeben werden. Um eine rege Teilnahme an der Umfrage sicher zu stellen und um zu verhindern, dass einzelne Mitglieder zwar Vergleichsmieten anfragen, selbst aber keine Daten liefern, werden nur denjenigen Mitgliedern Auskünfte zur Verfügung gestellt, die auch jährlich ihre Vergleichsmietdaten liefern. Die Erteilung von Auskünften muss zum Ausgleich der entstehenden Unkosten mit € 5,00 pro mitgeteiltem Vergleichs-Mietverhältnis abhängig gemacht werden. Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Mitwirkung. |
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| Betriebskostenverordnung In der Betriebskostenverordnung werden die Nebenkostenarten, die in Wohnraum-Mietverhältnissen auf die Mieter umgelegt werden können, abschließend aufgezählt und zugleich auch definiert. Die Umlegung von Betriebskosten auf die Mieter setzt eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus, wobei allerdings wirksam vereinbart werden kann, dass alle in der Betriebskostenverordnung genannten Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind. |
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| Heizkostenverordnung Die Heizkostenverordnung regelt zwingend, dass und in welcher Weise die Kosten der Beheizung und zentralen Warmwasserversorgung verbrauchsabhängig erfasst und auf die Nutzer verteilt werden müssen. Abweichende vertragliche Vereinbarungen sind nach ihrem § 2 nur in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen möglich, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. |
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| BGH-Entscheidung zum mieterseitigen Verzicht auf die gesetzlichen Kündigungsfristen Nach der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 haben Mieter von Wohnraum grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH kann diese Kündigungsfrist jedoch dadurch verlängert werden, dass der Mieter für einen bestimmten Zeitraum auf die Ausübung seines Rechtes zur ordentlichen Kündigung verzichtet. Zum Urteil |
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| 3-monatige Kündigungsfrist auch für "Altverträge" Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 18.03.2005 neue Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge beschlossen. Danach gilt seit dem 01.06.2005 die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart wurden. Dies bedeutet, dass nach längerer Mietdauer sich die Kündigungsfristen nicht mehr auf bis zu 12 Monate verlängern, sondern künftig jeder Mietvertrag durch den Mieter mit einer 3-monatige Kündigungsfrist gekündigt werden kann. |
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| Bautechnische Beratung Ab sofort bieten wir neben der seitherigen Rechtsberatung nunmehr auch eine bautechni-sche Beratung an. Unser Mitglied, Wolfgang Schleehauf aus Nagold-Hochdorf hat sich bereit erklärt, unsere Mitglieder nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung in allen die Planung, Errichtung, den Umbau und die Renovierung von Gebäuden betreffenden Sach-fragen zu beraten. Herr Schleehauf ist Diplomingenieur (FH) und als Architekt und Sachverständiger für Bauschäden naturgemäß für derartige Beratungen prädestiniert. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, stellen wir klar, dass es sich ähnlich wie bei der Rechtsberatung nur um mündliche Beratungen handeln kann, deren zeitlicher Umfang je Beratungsfall nicht über eine halbe Stunde hinausgehen sollte. Ein Anspruch auf die Vornahme von Planungsleistungen, auf Erstellung von Gutachten, Führung von Korrespondenz ist mit diesem Beratungsangebot nicht verbunden. |
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| Mietvertragsvordrucke,
Bücher zu mietrechtlichen und anderen Schwerpunktthemen etc. halten wir in der in der Anwaltskanzlei Rau & Collegen, Herrenberger Str. 1, Nagold für Sie
bereit. |
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| Die
Mitgliederberatung findet an allen geraden Dienstagen von 18 bis 20 Uhr in
der Anwaltskanzlei Rau & Collegen, Herrenberger Str. 1 in Nagold,
statt. |
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| Dach-Check Angebot der Dachdeckerinnung Stuttgart Die Dachdecker-Innung Stuttgart bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit einen kostenlosen Dach-Check durchführen zu lassen, um sich Gewissheit über den Zustand des Daches zu verschaffen. Die Dachdecker-Innung möchte in diesem Zusammenhang auf die Energiesparverordnung hinweisen und diesbezüglich die Wärmedämmung am Dach prüfen. Ansprechpartner für die Aktion ist die Geschäftsstelle der Dachdecker-Innung Stuttgart, die die Zuordnung der Betriebe vornimmt. Der kostenlose Dach-Check kann bei der Dachdecker-Innung Stuttgart, Geschäftsführerin Frau Uta Hühn, Gutenbergstr. 76, 70176 Stuttgart angefordert werden. |
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Versicherungen: | ||||||||||
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| Energiesparverordnung Am 01.02.2002 ist die Energiesparverordnung in Kraft getreten, die Eigentümer von Neu- aber auch Altbauten betrifft. Bei Neubauten sind die technischen Voraussetzungen für das sog. Niedrigenergiehaus einzuhalten, d.h. der zulässige Heizenergiebedarf muss ab sofort um rund 30% gesenkt werden. Bei Altbauten müssen Heizkessel, die mit Gas oder Öl betrieben werden und die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden bis zum 31.12.2006 ausgetauscht werden. Zusätzlich werden Dämmmaßnahmen gefordert, die bis zum 31.12.2005 umzusetzen sind. |
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Bauabzugssteuergesetz | ||||||||||
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Tipps zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen | ||||||||||